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Das „geringe“ Risiko: Was ändert sich für Unternehmen?

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Expertise in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Die Vereinfachung der Kontrollen wirtschaftlicher Aktivitäten tritt in eine neue Phase ein.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 103 vom 12. Juli 2024 hat der Gesetzgeber ein System zur Identifizierung und Bewertung des „geringen” Risikos eingeführt , das darauf abzielt, die Planung von Verwaltungskontrollen angemessener, wirksamer und kohärenter mit dem Risikoprofil wirtschaftlicher Aktivitäten zu gestalten.

In Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 3 des Dekrets hat UNI die Norm UNI/PdR 186 veröffentlicht, die den technischen Anwendungsbezug für die Identifizierung und Bewertung des „geringen” Risikos und für die Ausstellung des Zertifizierungsberichts durch akkreditierte Stellen liefert. Der daraus resultierende rechtliche und technische Rahmen wertet objektive und überprüfbare Kriterien auf und verbindet das Risikoniveau von Unternehmen mit Elementen wie der Organisationsstruktur, der Einhaltung der geltenden Anforderungen und dem Einsatz unabhängiger Bewertungsinstrumente.

Um diesen neuen Rechtsrahmen zu vertiefen und seine operativen Auswirkungen für Unternehmen zu verstehen, hat AFNOR Italia ein spezielles Seminar organisiert, das stattfinden wird:

📅 Freitag, 6. Februar 2026
🕙 von 10:00 bis 11:30 Uhr

Anmeldung: https://forms.gle/Hai15EZWFo3tD2e1A  

Ein Paradigmenwechsel bei der Kontrolle wirtschaftlicher Aktivitäten

Das Gesetzesdekret Nr. 103/2024 führt ein freiwilliges System ein, das es Unternehmen ermöglicht, objektiv und überprüfbar nachzuweisen, dass sie in fünf Schlüsselbereichen ein „geringes” Risiko aufweisen:

  • Umweltschutz
  • Hygiene und öffentliche Gesundheit
  • öffentliche Sicherheit
  • Schutz des öffentlichen Vertrauens
  • Arbeitssicherheit

Das Ziel besteht darin, ein risikobasiertes Kontrollmodell zu fördern, indem einheitliche Logiken überwunden und Kriterien eingeführt werden, die auf objektiven und überprüfbaren Elementen beruhen und in der Lage sind, die am besten strukturierten und konformen Organisationen zu unterscheiden.

Die zentrale Rolle des Zertifizierungsberichts

Ein zentraler Bestandteil des Systems ist der Zertifizierungsbericht, der den „geringen“ Risikograd einer wirtschaftlichen Tätigkeit formell belegt.

Das Dekret legt fest, dass dieser Bericht ausschließlich von folgenden Stellen ausgestellt werden darf:

  • Zertifizierung
  • Inspektion
  • Validierung oder Überprüfung

vorausgesetzt, dass sie:

  • bei der anerkannten nationalen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind, und
  • Unterzeichner der Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung (MLA)der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA).

Diese Entscheidung stärkt den Wert der Akkreditierung als Garant für Kompetenz, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit und gewährleistet gleichzeitig die europaweite Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung.

Zertifizierung als Instrument des regulatorischen Vertrauens

Con l’introduzione del sistema di rischio „basso”, le certificazioni accreditate assumono un ruolo nuovo e strategico.
Non sono più soltanto strumenti volontari di miglioramento organizzativo, ma diventano elementi rilevanti ai fini della programmazione dei controlli pubblici.

Zu den Parametern, die bei der Risikobewertung berücksichtigt werden, gehören:

  • im Besitz von unter Akkreditierung ausgestellten Zertifizierungen für Managementsysteme;
  • Zertifizierungen, die auf ESG-Prinzipien zurückzuführen sind;
  • die Historie der von der Organisation durchgeführten Kontrollen;
  • il settore e le caratteristiche dell’attività economica.

Die akkreditierten Zertifizierungen erhalten somit einen höheren Stellenwert und werden zu qualifizierenden Elementen bei der Gesamtbewertung des Risikoprofils des Unternehmens, behalten jedoch ihren freiwilligen Charakter.

Die UNI/PdR 186 als technischer Anwendungsbezug

Die UNI/PdR 186, veröffentlicht von UNI in Umsetzung von Artikel 3 des Gesetzesdekrets 103/2024, bildet die technische Anwendungsreferenz für das System zur Identifizierung und Bewertung des „geringen” Risikos.
Die Praxis ersetzt nicht die gesetzliche Vorschrift, sondern unterstützt deren konkrete Anwendung, indem sie Kriterien und operative Anforderungen für die Ausstellung des Zertifizierungsberichts durch akkreditierte Stellen bereitstellt.

Die UNI/PdR 186 gliedert sich in vier Teile:

  • UNI/PdR 186-1 – Allgemeine Aspekte des Systems;
  • UNI/PdR 186-2 – Bereich Umweltschutz;
  • UNI/PdR 186-3 – Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit;
  • UNI/PdR 186-4 – Bereich Arbeitssicherheit.

Dank dieser Gliederung bietet die Praxis einen strukturierten und kohärenten technischen Rahmen, der für Unternehmen, Konformitätsbewertungsstellen und öffentliche Verwaltungen nützlich ist.

Das Seminar AFNOR Italia

Das von AFNOR Italia organisierte Seminar findet am Freitag, den 6. Februar 2026, von 10:00 bis 11:30 Uhr statt und hat folgende Ziele:

  • das System zur Identifizierung und Bewertung des „geringen“ Risikos gemäß Gesetzesdekret 103/2024 zu erläutern;
  • die Rolle des Zertifizierungsberichts und der akkreditierten Stellen zu klären;
  • Struktur und Inhalte der UNI/PdR 186 vorstellen;
  • Unternehmen und Fachleuten operative Interpretationshilfen bieten, um sich im neuen rechtlichen und technischen Rahmen zurechtzufinden.

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, Compliance-Beauftragte, Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsbeauftragte, Berater, Auditoren und Zertifizierungsfachleute.

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