Berufliche Warnsysteme

Berufliche Warnsysteme

Das System der beruflichen Warnungen wird weiterentwickelt, um den Schutz des Whistleblowers zu stärken und die Risiken der Verletzung der Integrität in Unternehmen zu begrenzen.

Was ist zu tun? Sie sind Opfer oder Zeuge schwerwiegender Vorfälle (sexuelle und sexistische Gewalt, Gefährdung der Sicherheit von Gütern oder Personen, Korruption...), von denen Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erhalten haben, und möchten eine Meldung machen.

Wen kann man warnen? Eine spezielle E-Mail-Adresse, die von der Leiterin der Rechtsabteilung vertraulich verwaltet wird, steht allen Personen innerhalb oder außerhalb der AFNOR-Gruppe offen, um diese Warnungen zu sammeln: alerte@afnor.org

Wie soll das geschehen? Die Bedingungen für die Umsetzung und das anwendbare Verfahren werden in einem Dokument erläutert, das auf den jeweiligen Websites der einzelnen Unternehmen der AFNOR-Gruppe zugänglich ist.

Jeder Missbrauch dieser Einrichtung (böswillig oder mit Schädigungsabsicht) kann strafrechtlich geahndet werden.

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