
Das „geringe“ Risiko: Was ändert sich für Unternehmen?
Die Vereinfachung der Kontrollen wirtschaftlicher Aktivitäten tritt in eine neue Phase ein. Mit dem Gesetzesdekret Nr. 103 vom 12. Juli 2024 hat der Gesetzgeber ein System zur Identifizierung und Bewertung des „geringen” Risikos eingeführt, das darauf abzielt, die Planung der Verwaltungskontrollen angemessener, wirksamer und kohärenter mit dem Risikoprofil der wirtschaftlichen Aktivitäten zu gestalten. In Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 3 des








